Farben Schröder e.K.

Fach-Baumarkt und Großhandel für 
Farben, Tapeten, Bodenbeläge, Hobby- & Künstlerbedarf

§1  Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen – nachfolgend „Kunde“ genannt – und uns, der Firma Farben Schröder e.K., Oehrenstöcker Straße 4-6, 98693 Ilmenau – nachfolgend „Verkäufer“ genannt – gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
  2. Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verkäufers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.
  3. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§2  Vertragsschluss

  1. Nach Anfrage des Kunden erhält dieser von dem Verkäufer ein entsprechendes Angebot. Die Annahme des Angebots ist in jedem Fall vom Kunden handschriftlich unterzeichnet zu bestätigen. Die Unterschrift des Kunden ist Voraussetzung für einen wirksamen Vertrag mit uns. Im Falle der Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung von uns, welche umgehend nach Erhalt durch den Kunden auf Korrektheit zu prüfen ist.
  2. Bei der Nutzung unseres Online-Shops können Kunden unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und ihre Eingaben vor Absenden ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
  3. Wann der Vertrag mit uns zustande kommt, richtet sich nach der vom Kunden gewählten Zahlungsart:
    • Vorkasse: Wir nehmen die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung in einer separaten E-Mail innerhalb von zwei Tagen an, in welcher wir dem Kunden unsere Bankverbindung nennen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
    • Barzahlung bei Abholung oder Anlieferung: Der Kunde zahlt den Rechnungsbetrag bei Abholung oder Anlieferung bar.
    • Rechnung: Wir nehmen die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung in einer separaten E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen an.
  4. Der Kunde kann eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben. Die Bestellung des Kunden auf der Webpräsenz bzw. per Telefon ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer. Der Kaufvertrag kommt dann nach Wahl des Verkäufers dadurch zustande, dass er dem Kunden die bestellten Waren (Artikel) liefert oder ihm die Annahme seines Vertragsangebotes ausdrücklich in Textform bzw. durch Zusendung der Rechnung oder einer Auftragsbestätigung bestätigt.
  5. Bei kundenspezifischen Zubereitungen in Fertigpackungen (Farb- und Lackanfertigungen) ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarten Liefermengen bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten und entsprechend der Abweichung zu berechnen.
  6. Bei vom Kunden bestellten Fixmaßen in der Länge (z.B. beim Zuschnitt von Bodenbelägen, Wachstuch o.ä.) behält sich der Verkäufer eine Überschreitung des Fixmaßes bis zu 10 cm und die Berechnung der Mehrlieferung vor.
  7. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die zweifelsfreie Kreditwürdigkeit des Kunden. Hat der Kunde über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder Zahlungen trotz deren Fälligkeit eingestellt oder ist über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt worden, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen eine der Höhe des Auftragswertes ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn dem Verkäufer Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen.
  8. Unstimmigkeiten der Auftragsbestätigung sind uns sofort nach Kenntnisnahme durch den Kunden schriftlich anzuzeigen.
  9. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen berechtigt.


§3  Preise, Leistungsentgelt

  1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und jederzeit widerruflich, soweit sie nicht schriftlich als fest bezeichnet und zeitlich begrenzt sind. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und in der jeweiligen Preisliste angegebenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (MwSt.):
  2. Außergewöhnliche Markt- und Kostenänderungen berechtigen den Verkäufer die Preise entsprechend anzupassen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  3. Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise bei Übergabe durch Abholung.
  5. Im Falle des Versandes oder Anlieferung werden Fracht und sonstige Nebenkosten gesondert berechnet.
  6. Bei Aufträgen über Kleinstmengen behält sich der Verkäufer vor, dem Kunden eine angemessene Kleinstmengenpauschale zu berechnen.
  7. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
  8. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Leistungsentgelt ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Verzugsbeginns und die Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs.
  9. Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  10. Zusätzliche Kosten für die Beschaffung von Sonderartikeln, sowie Kosten für Warenlieferungen außerhalb der festgelegten Liefergebiete und Lieferzeiten gehen zu Lasten des Käufers.
  11. Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Kunden, insbesondere ungenügende Maßangaben, Untergrundbeschaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter bedingt sind, sind von dem Kunden zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.


§4  Lieferbedingungen, Lieferzeit, Gefahrenübergang

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
  2. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages ist für den Käufer unzumutbar.
  3. Unsere Leistungspflicht entsteht zu der von uns angegebenen Lieferzeit nur dann, wenn alle technischen Fragen abgeklärt sind.
  4. Die Leistungspflicht setzt voraus, dass unser Kunde selbst seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.
  5. Lieferfristen sind annähernd. Sie gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Lieferanten des Verkäufers. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag für den Fall fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Bereitstellung durch unsere Zulieferer vor. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. In diesem Fall werden wir unseren Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unserer Leistung unterrichten und ihm die Gegenleistung umgehend erstatten.
  6. Werden vereinbarte Lieferfristen von dem Verkäufer nicht eingehalten, so hat der Kunde dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen, die mit dem Eingang der Fristsetzung bei dem Verkäufer beginnt. Nach Ablauf der Nachlieferfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung ist der Verkäufer zur Nachlieferung berechtigt.
  7. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von dem Verkäufer nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle der Lieferanten des Verkäufers sowie z.B. Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Pandemien/Epidemien oder Fälle höherer Gewalt bei dem Verkäufer und seinen Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Kunden unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Kunde als auch der Verkäufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden für den Fall von Lieferstörungen aufgrund eines vom Verkäufer zu vertretenden Umstands bleibt unberührt.
  8. Kommt unser Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den Ersatz des uns entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Die Einlagerung einer vom Kunden nicht abgenommenen Ware erfolgt auf dessen Gefahr und unter Berechnung von Lagerkosten. Weiter gehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesen Fällen geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unserer Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  9. Ist Lieferung mittels PKW oder LKW vereinbart, so versteht sich das vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Anfuhr- und Ablademöglichkeit. Bei erschwerter oder sonstig behinderter Anlieferung ist der Verkäufer berechtigt, die Ware unter Befreiung von weiteren Erfüllungsverpflichtungen auf Gefahr des Kunden an geeignet erscheinender, nächstgelegener Stelle abzuladen.
  10. Ist bei der Anlieferung der Ware der Kunde nicht vor Ort, um die Ware anzunehmen, wird der Verkäufer die Ware entweder auf Weisung und Gefahr des Kunden abladen oder, mangels Weisung des Kunden, nicht abladen und auf Kosten des Kunden ein weiteres Mal zustellen. Weist der Kunde den Verkäufer zur Abladung der Ware an, ohne dass der Kunde den Lieferbeleg gegenzeichnen kann, wird der Verkäufer dem Kunden auf Anfordern einen Übergabebeleg übermitteln. Sollte der Kunde dem Lieferbeleg nicht innerhalb von 24 h nach Erhalt widersprechen, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.
  11. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe bei Abholung der Ware auf den Kunden über. Im Falle des Versandes geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Unabhängig von dem Warenwert ist die Ware während des Transports von Seiten des Spediteurs versichert.
  12. Etwaige Transportschäden sind dem Frachtführer und dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.


§5  Eigentumsvorbehalt

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
  2. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung unserer sämtlichen, auch der zukünftig entstehenden Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
  3. Wir sind berechtigt, solange eine Forderung unsererseits besteht, vom Kunden jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch im Besitz des Kunden ist und wo sie sich befindet. Wir sind berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen. Machen wir unseren Herausgabeanspruch geltend, so erkennt der Kunde bereits jetzt diesen Herausgabeanspruch unter Ausschluss aller Einwendungen an und gestattet zur Durchsetzung des Herausgabeanspruchs das Betreten der Geschäfts- und Lagerfläche des Kunden durch uns.
  4. Der Kunde trägt die Gefahr für die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Feuer usw.) zu versichern. Er tritt bereits jetzt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall des Eintritts eines Versicherungsfalles hiermit an uns ab. Das gilt auch, wenn die Versicherung den gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt, so dass nicht auf eine anteilige Entschädigung verwiesen werden kann.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch seinerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Verpfändungen oder Sicherheits­über­tragung der Vorbehaltsware sind ihm untersagt. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen.


§6  Mängel, Pflichtverletzung, Haftung

  1. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Im Falle des Versandes sind eventuelle Transportschäden im Beisein des Zustellers zu dokumentieren und vom Frachtführer gegenzuzeichnen. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder die Dokumentation auf dem Frachtbrief, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung bei Erhalt nicht erkennbar war. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen.
  3. Für die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Ware sind die Muster des Verkäufers und die in den jeweils gültigen technischen Informationen enthaltenen Aussagen maßgebend. Davon unerhebliche Abweichungen, die produktionsbedingt sind und nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Verwendbarkeit begründen, stellen keinen ersatzfähigen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für geringfügige Farbton- und Strukturabweichungen. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht berechtigt, Farbtöne und/oder Strukturen zuzusichern.
  4. Beim Kauf von Zubereitungen (Farben, Lacke u. ä.) hat der Kunde – gegebenenfalls durch eine Probeverarbeitung – zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht vom selben Hersteller stammen.
  5. Für handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, der Maße, des (spezifischen) Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs, sowie Florverwerfungen (Shading bei Teppichvelours) übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort und Schrift – auch soweit sie von Seiten des Vorlieferanten des Verkäufers erfolgt – befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur eigenen Prüfung der Waren des Verkäufers für den beabsichtigten Zweck.
  6. Nach Zuschnitt oder sonstiger begonnener Verarbeitung der Ware ist jede Beanstandung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
  7. Der Kunde hat dem Verkäufer die Nichtlieferung der Ware an den vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen, dass die Ware nicht geliefert wurde, können nicht mehr geltend gemacht werden.
  8. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, nachzubessern oder die Ware zurückzunehmen und mangelfreie Ware neu zu liefern. Die Inanspruchnahme dieser Rechte durch den Kunden ist für ihn unentgeltlich. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens beider Arten der Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche, wie Kosten für Nacharbeiten und Arbeitslöhne, die ohne unsere Einwilligung erfolgt sind, sowie Frachtkosten, Verzugsstrafen, Ersatz unmittelbarer Schäden und dergleichen sind ausgeschlossen. Solange sich die Ware im Besitz des Kunden befindet, gleichgültig, ob aus Kaufvertrag, Verwahrungsvertrag oder aus einem sonstigen Vertragsverhältnis, trägt der Kunde die Gefahr.
  9. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt ein Jahr, sofern das Produkt nicht entsprechend seiner üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.
  10. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort und Schrift ist unverbindlich und begründet keine Haftung – auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter – und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Sollte eine Haftung des Verkäufers dennoch in Frage kommen, so gelten die Regelungen dieses Abschnitts 2. entsprechend.
  11. Für Mängel, die in Folge unsachgemäßer oder anleitungswidriger Verarbeitung, Verwendung ungeeigneter Zusätze oder Vermischung, Vermengung oder sonstiger Verbindung mit Produkten anderer Hersteller, die von dem Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich für unbedenklich erklärt worden sind, durch den Kunden entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.


§7  Mustermaterial

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, bleiben dem Kunden vom Verkäufer leihweise zur Verfügung gestellte Kollektionen und Muster Eigentum des Verkäufers. Bei Nichtrückgabe oder Beschädigung erfolgt die Berechnung.
  2. Mustermaterial gilt mit Rücksicht auf produktionstechnische oder materialbedingte Abweichungen bei der Herstellung nicht als Probe im Sinne des § 454 BGB.


§8  Streitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/odr finden. Wir sind weder verpflichtet noch bereit dazu, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§9  Zusätzliche Vereinbarungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. §5 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
  3. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Erfüllungsort für sämtliche Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 
  4. Als alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten jeglicher Art aus dem Lieferverhältnis gilt die Zuständigkeit der Gerichte am Geschäftssitz des Verkäufers als vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Der Verkäufer kann den Kunden jedoch nach seiner Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  5. Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.