Beschreibung
Wasserverdünnbares, farbloses Holzschutzmittel, zur Bekämpfung von Holzschädlingen, wie z. B. Holzwurm (Anobium), Hausbock (Hylotrupes) und Splintholzkäfer (Lyctus).
Die 125 ml-Spritzflasche eignet sich gut zur direkten Applikation in die Fraßlöcher des Holzwurms.
Vorbeugender Schutz vor Neubefall von Insekten. Schützt wirksam alle Hölzer, Wirkstoff gast nicht aus, für innen und außen.
Bekämpfungsmaßnahmen gegen Hausbockbefall an tragenden, aussteifenden und statisch relevanten Holzbauteilen, an größeren Holzgegenständen sowie an wertvollen Kunstgegenständen sollten nur von Fachbetrieben durchgeführt werden!
Rohstoffbasis: Permethrin (2,5 g/l)
Gebrauchsanweisung: Büsche und Pflanzen abdecken. Der Untergrund muss sauber, trocken, öl- und fettfrei sein. Stark befallene Holzschichten unbedingt entfernen. Das Produkt sollte, falls nötig, nur einmal alle 5 Jahre auf Nutzholz angewendet werden.
Anwendung: Streichen, tauchen, fluten, sprühen. Zwei- oder mehrmaliger Auftrag, unverdünnt, ist empfehlenswert. Die befallenen Holzteile mit Kluthe Holzwurmtod tränken, Bohrlöcher mehrmals befüllen. Bei Anwendungsfehlern übernehmen wir keine Haftung. Bei allen Arbeiten BFS-Richtlinien beachten.
Trocknung: 10 – 12 Stunden bei 20 °C und 50 % rel. Luftfeuchte.
Verbrauch: ca. 250 – 350 ml/m² pro Arbeitsgang
Reinigung der Werkzeuge: Werkzeuge in den Arbeitspausen im Material aufbewahren oder reinigen. Arbeitsgeräte sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen, evtl. unter Gebrauch von Spülmitteln.
Weiterbehandlung: Nach guter Durchtrocknung (mind. 48 Stunden) können die behandelten Flächen wie gewohnt weiterbearbeitet werden, sie sind mit Lacken, Lasuren und Dispersionsfarben überstreichbar. Behandeltes Holz sollte nicht in Kontakt mit Regen oder Feuchtigkeit kommen.
Lagerung: Produkt im Originalbehältnis bei 5-30 °C fest verschlossen an einem gut belüfteten Ort ohne direkte Sonneneinstrahlung lagern.
Weitere Informationen und Verarbeitungshinweise entnehmen Sie bitte dem Technischen Datenblatt.
Gefahrenhinweise:
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP):
- Signalwort: ACHTUNG
- Gesundheitsgefahr: Verursacht schwere Augenreizung (Eye Irrit. 2 – H319)
- Gewässergefährdend: Sehr giftig für Wasserorganismen (Aquatic Acute 1 – H400). Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (Aquatic Chronic 1 – H410).
- Ergänzende Gefahrenmerkmale: Enthält m-Phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen (EUH208).
Kluthe Holzwurmtod enthält biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes vor Schädlingen. Nur gemäß Gebrauchsanweisung und nur in den angegebenen Anwendungsbereichen verwenden. Kluthe Holzwurmtod nicht anwenden bei Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln sowie Nutztieren kommt. Kinder und Haustiere von behandelten Oberflächen fernhalten, bis diese getrocknet sind. Hände und exponierte Haut nach Verwendung des Produkts und vor Mahlzeiten waschen. Von Lebens- und Futtermitteln sowie Getränken fernhalten. Nicht in Bereichen verwenden, in denen sich Fledermäuse aufhalten. Nicht geeignet für Bienenstöcke.
Pyrethroide können Parästhesien (Brennen und Prickeln der Haut ohne Reizung) auslösen. Falls die Symptome anhalten: Medizinischen Rat einholen. Bei Hautreizung oder -ausschlag ärztlichen Rat einholen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen.
Wirkstoff: Permethrin 0,25 g pro 100 g.
Zulassungsnr.: DE-0014304-01-0001-08
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Die vollständige Kennzeichnung finden Sie im Sicherheitsdatenblatt